Manfred Widmann
(1) Eine Abstimmung ist nur dann möglich / nötig, wenn:
  • Nur ein Ngd
  • Nicht im Vorjahr im gleichen Fach Ngd.
  • Nicht in einem auslaufenden Fach (= Fach, das später nicht mehr unterrichtet wird)
(2) Der 1. Jahrgang darf nicht zwei Mal wiederholt werden.
(3) Wenn der Repitente im Vorjahr das Fach mit mindestens einem Bef abgeschlossen hat, darf er automatisch (= ohne Abstimmung) aufsteigen.
(4) "Nicht beurteilt" ist eine endgültige Entscheidung; es ist keine Nachtrags- oder Wiederholungsprüfung möglich!
(5) Auf Grund eines Ansuchens des Schülers entscheidet der Schulleiter über die Gewährung einer Nachtragsprüfung.
(6) Nach der Absolvierung der Nachtragsprüfung(en) entscheidet die Klassenkonferenz wie  im "Normalfall" am Schulende.

 

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