(1) |
Eine Abstimmung ist nur dann möglich / nötig, wenn:
- Nur ein Ngd
- Nicht im Vorjahr im gleichen Fach Ngd.
- Nicht in einem auslaufenden Fach (= Fach, das später nicht
mehr unterrichtet wird)
|
(2) |
Der 1. Jahrgang darf nicht zwei Mal wiederholt
werden. |
(3) |
Wenn der Repitente im Vorjahr das Fach mit mindestens
einem Bef abgeschlossen hat, darf er automatisch (= ohne Abstimmung)
aufsteigen. |
(4) |
"Nicht beurteilt" ist eine endgültige
Entscheidung; es ist keine Nachtrags- oder Wiederholungsprüfung
möglich! |
(5) |
Auf Grund eines Ansuchens des Schülers
entscheidet der Schulleiter über die Gewährung einer
Nachtragsprüfung. |
(6) |
Nach der Absolvierung der Nachtragsprüfung(en)
entscheidet die Klassenkonferenz wie im "Normalfall"
am Schulende. |