Immer wieder muss man hören, dass SchülerInnen in den Ferien zwei Jobs (2
x 4 Wo.) haben: den einen, um die gesetzliche Anforderung der Ferialpraxis
zu erfüllen und den zweiten (Ferialjob), um das Taschengeld für das
folgende Jahr ein wenig aufzufetten.
Warum? Nun, für die Ferialpraxis bekommen SchülerInnen kaum etwas
bezahlt ... ob das rechtens ist?
Ein Schüler (danke Konstantin) hat mich mit einigen dbzgl. Links
versorgt und ich habe dann noch ein wenig weiterrecherchiert:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es prinzipiell zwei
Varianten bei der Ablegung der Ferialpraxis gibt:
Ferialjob: |
Ist man voll in den Betrieb eingebunden (bzgl.
Arbeitszeit, Arbeitshierarchie, Arbeitsprozess) - man könnte auch
sagen: "wenn man so richtig arbeitet" - dann
besteht ein echtes Dienstverhältnis und der Arbeitgeber muss
SchülerInnen zumindest nach dem Kollektivvertrag bezahlen.
Das bedeutet übrigens auch gleichzeitig: anteiliges Urlaubsgeld,
Weihnachtsgeld, Urlaubsanspruch u.v.a.m. |
Ferialpraxis: |
Ist man wirklich ein Praktikant (was wahrscheinlich
in den seltensten Fällen tatsächlich der Fall ist), dann ist man hauptsächlich
zum Lernen dort, muss sich auch nur z.T. an die Arbeitszeiten
halten und hat keine dauernden Tätigkeiten zu verrichten
("probieren" ausgenommen). Nur in diesem Fall darf
"unter Kollektiv" bezahlt werden: man bekommt nur ein Taschengeld,
dass sich meist am Hilfsarbeiterlohn oder an der
Lehrlingsentschädigung orientiert. |
Welcher Kollektivvertrag für deinen Ferialjob gilt, das erfährst
du entweder im Betrieb selbst oder aber bei der Arbeiterkammer
... die Leute dort helfen dir auch, wenn du Probleme mit der Durchsetzung
deiner Rechte im Rahmen deiner Ferialpraxis hast.
Ach ja: ein Kollektivvertrag (kollektiv = für alle) ist ein Vertrag
aller Arbeitgeber einer Branche (z.B. "Dienstleistungen in der
EDV") mit allen ihren Arbeitnehmern. Er gilt automatisch, sobald
ein Dienstverhältnis begründet wird und regelt alle (?) wesentliche Rechte
und Pflichten der Arbeitnehmer, wie z.B. Entlohnung.
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