Schulisch

Manfred Widmann
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Folgende Punkte sind bzgl. Ferialpraxis zu berücksichtigen:
  • In die 3. Klasse darf man nur aufsteigen, wenn man zumindest 4 Wochen Ferialpraxis hinter sich hat.
  • In die 5. Klasse darf man nur aufsteigen, wenn man zumindest 4 weitere Wochen nachweisen kann.
  • Die ersten 4 Wochen müssen nicht unbedingt fachspezifisch - also in er EDV - sein: es reicht also ein gewöhnlicher Büro-Job! Rein handwerkliche Hilfstätigkeiten sind leider zu wenig ...
  • Die zweiten 4 Wochen müssen hingegen unbedingt fachspezifisch sein - also unbedingt im Zusammenhang mit EDV bzw. IT stehen.!
  • Die Erbringung dieser Praxis kann beliebig auf die einzelnen Ferien verteilt werden! So ist es zum Beispiel erlaubt, dass man vor der 2. Klasse 1 Woche und vor der 3. Klasse dann 3 Wochen absolviert ... wichtig dabei ist nur die zeitgerechte Erreichung der Gesamtzeit!
  • Bestätigungsformulare liegen im Sekretariat auf, werden vom Schüler und dem Dienstgeber ausgefüllt und dann beim JV abgegeben.
  • Möchtest du bereits die letzte Schulwoche arbeiten, so gibt es auch dafür im Sekretariat ein Formular: ausfüllen und gemeinsam mit einer Bestätigung des Dienstgebers beim JV abgeben - dann bekommst du frei.
  • Versäumst du deshalb (oder aus anderem Gründen, wie z.B. Krankheit) die Zeugnisverteilung, so kannst du es dir während der Ferien im Sekretariat (Achtung: nur vormittags geöffnet) abholen!
  • Achte auf deine Rechte und Pflichten als Ferialpraktikant ... more!

 

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