Folgende Punkte sind bzgl. Ferialpraxis zu
berücksichtigen:
- In die 3. Klasse darf man nur aufsteigen, wenn man
zumindest 4 Wochen Ferialpraxis hinter sich hat.
- In die 5. Klasse darf man nur aufsteigen, wenn man
zumindest 4 weitere Wochen nachweisen kann.
- Die ersten 4 Wochen müssen nicht unbedingt fachspezifisch -
also in er EDV - sein: es reicht also ein gewöhnlicher
Büro-Job! Rein handwerkliche Hilfstätigkeiten sind leider zu
wenig ...
- Die zweiten 4 Wochen müssen hingegen unbedingt fachspezifisch sein -
also unbedingt im Zusammenhang mit EDV bzw. IT stehen.!
- Die Erbringung dieser Praxis kann beliebig auf die
einzelnen Ferien verteilt werden! So ist es zum Beispiel
erlaubt, dass man vor der 2. Klasse 1 Woche und vor der 3. Klasse
dann 3 Wochen absolviert ... wichtig dabei ist nur die
zeitgerechte Erreichung der Gesamtzeit!
- Bestätigungsformulare liegen im Sekretariat auf, werden
vom Schüler und dem Dienstgeber ausgefüllt und dann beim JV
abgegeben.
- Möchtest du bereits die letzte Schulwoche arbeiten, so
gibt es auch dafür im Sekretariat ein Formular: ausfüllen
und gemeinsam mit einer Bestätigung des Dienstgebers beim
JV abgeben - dann bekommst du frei.
- Versäumst du deshalb (oder aus anderem Gründen, wie
z.B. Krankheit) die Zeugnisverteilung, so kannst du es dir
während der Ferien im Sekretariat (Achtung: nur vormittags
geöffnet) abholen!
- Achte auf deine Rechte und Pflichten als Ferialpraktikant ... more!
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