Die Direktion bat uns Jahrgangsvorstände der ersten Klassen auf folgende
gesetzliche Tatsache erneut hinzuweisen: 33. (1) Ein Schüler
hört auf, Schüler einer Schule zu sein, ... f) wenn er die 1. Stufe einer
berufsbildenden mittleren oder höheren Schule oder einer höheren Anstalt der
Lehrerbildung und der Erzieherbildung mit vier oder mehr ,,Nicht genügend``
in Pflichtgegenständen abgeschlossen hat. (Schulunterrichtsgesetz, §
33)
Mit anderen Worten: Bei mehr als drei Fleck im Jahreszeugnis der ersten
Klasse ist es mit der HTL-Laufbahn definitiv vorbei!
Die Strategie bei den Leuten, die a) diesbezüglich gefährdet sind
und b) vorhaben, die Klasse zu wiederholen, muss daher lauten: Jene(n) Fleck
wegbringen, bei dem/denen noch eine Chance besteht und jene(n) links liegen
lassen, wo man eh keine Chance mehr sieht.
Bitte informiert aber auf alle Fälle die betroffenen Lehrer
davon, damit die wissen, woran sie sind. |