Es gibt ja den alten Witz, dass der einzige Nachteil am österreichischen
Notensystem der ist, dass es nur 5 Stufen gibt ... und ein Würfel 6 Seiten
hat ;-)
Doch Spaß beiseite: so ist das natürlich keinesfalls, denn klarerweise
ist die Bedeutung der Noten im SchUG, §14
Leistungsbeurteilungsverordnung haargenau definiert -
demnach müssen folgende Kriterien dafür herangezogen werden (Auszug aus
Brezovich: "Schulrecht kurz gefasst", ISBN 3 85320 956 4):
- Ausmaß, in dem die Anforderungen des Lehrplanes (...) erfüllt sind
- Wie weit er Eigenständigkeit bzw. Fähigkeit zur selbständigen
Anwendung (...) gezeigt hat.
Je nachdem, wie "gut" dabei ein Schüler ist, bekommt er eine
der unten definierten Noten:
Note |
Definition |
Sehr gut: |
Die oben genannten Kriterien müssen weit über das Wesentliche
hinausgehend erfüllt sein; Eigenständigkeit ist deutlich zu
zeigen. |
Gut: |
Die o.g. Kriterien müssen über das Wesentliche hinausgehend erfüllt
sein; merkliche Ansätze zur Selbstständigkeit müssen
gezeigt werden. |
Befriedigend: |
Die o.g. Kriterien sind in den wesentlichen Bereichen zur
Gänze zu erfüllen. Mängel werden durch merkliche
Ansätze zur Selbstständigkeit ausgeglichen. |
Genügend: |
Die Kriterien müssen in den wesentlichen Bereichen
überwiegend erfüllt sein; Eigenständigkeit ist nicht
erforderlich. |
Nicht genügend: |
Nicht einmal "Genügend" ... |
|