Folgender Prozess liegt der Bestimmung der Zeugnisnote zu Grunde:
- Der "aktuelle Zwischenstand" wird übernommen.
- Steht ein Schüler felsenfest auf einer Note, so ist das gleich der
Notenvorschlag
- Steht sie/er auf einer Zwischennote (Notengrenze +/- ca. 1,5
Prozentpunkte), so schaue ich mir seine letzten Leistungen an und schlage
ihm dementsprechend die bessere oder die schlechtere Note vor.
- Diese Notenvorschläge werden wie üblich publiziert.
- Wenn ein Schüler denkt, dass er eine bessere Note haben will, dann
kann er eine Prüfung verlangen (so ferne er in diesem
Semester noch keine gehabt hat). Aber Vorsicht: auch eine Verschlechterung
ist möglich und nicht jede Note ist durch eine auch noch so gute Prüfung
erreichbar. Darüber reden ist also wichtig ...
- Steht bei einem Schüler kein Notenvorschlag, so muss er
sich einer Prüfung unterziehen.
|
|