Zeugnisnoten

Manfred Widmann
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Folgender Prozess liegt der Bestimmung der Zeugnisnote zu Grunde:
  1. Der "aktuelle Zwischenstand" wird übernommen.
  2. Steht ein Schüler felsenfest auf einer Note, so ist das gleich der Notenvorschlag
  3. Steht sie/er auf einer Zwischennote (Notengrenze +/- ca. 1,5 Prozentpunkte), so schaue ich mir seine letzten Leistungen an und schlage ihm dementsprechend die bessere oder die schlechtere Note vor.
  4. Diese Notenvorschläge werden wie üblich publiziert.
  5. Wenn ein Schüler denkt, dass er eine bessere Note haben will, dann kann er eine Prüfung verlangen (so ferne er in diesem Semester noch keine gehabt hat). Aber Vorsicht: auch eine Verschlechterung ist möglich und nicht jede Note ist durch eine auch noch so gute Prüfung erreichbar. Darüber reden ist also wichtig ...
  6. Steht bei einem Schüler kein Notenvorschlag, so muss er sich einer Prüfung unterziehen.
 
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